Wichtige Normänderungen: Rettungs- und Brandschutzzeichen (ASR A1.3 / ASR A2.3)

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Änderung der ASR A1.3:

  • Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen überall im Betrieb langnachleuchtend sein, sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist! Bisher wurde dies nur auf Fluchtwegen gefordert.
  • Langnachleuchtende Sicherheitszeichen müssen der Leuchtklasse C gemäß DIN 67510-1:2020-05 entsprechen. Die explizite Vorgabe dieser Leuchtklasse gab es zuvor nicht.

Änderung der ASR A1.3:

  • Der Anwendungsbereich wurde auf das Einrichten und Betreiben von Sammelstellen erweitert.
  • Anforderungen für die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen wurden konkretisiert, beispielsweise der Einsatz von Fahnen- und Winkelschildern bei langgestreckten Räumen.

 

 Was muss ab jetzt beachtet werden?

  • Die aktuellen Regelungen sind sofort umzusetzen!
  • Überprüfen Sie langnachleuchtende Sicherheitskennzeichen in Ihrem Betrieb auf ihre Leuchtklasse: sollten schwächere Leuchtklassen als C vorhanden sein, ist dies nicht mehr zulässig.

Ob Sie bereits langnachleuchtende Sicherheitskennzeichen benutzen, können Sie einfach direkt vom Schild ablesen.
Diese sind entsprechend gekennzeichnet: "DIN 67510-01 Klasse C"

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